Kreis Paderborn will Küken-Schreddern verbieten

Kreis Paderborn will Küken-Schreddern verbieten

Der Kreis Paderborn will die massenhafte Tötung von männlichen Küken stoppen. Jedes Jahr werden in Deutschland 45 bis 48 Millionen männliche Küken direkt nach ihrer Geburt geschreddert oder vergast. Begründet wird dies mit einer „geringeren Verwertbarkeit der Lebewesen“: Da nur die weiblichen Küken später auch Eier legen, sei die Aufzucht der männlichen Küken für die Brütereien „mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden“ (OVG NRW).

Gericht in Münster: Tötung mit Tierschutz vereinbar

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hatte im Mai 2016 noch mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in NRW gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die massenhafte Tötung der männlichen Küken mit dem Tierschutz vereinbar sei, da die nicht profitable Aufzucht den Brüterein nicht zumutbar sei. Erst 2017 sind technische Verfahren marktreif, um von vornherein nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten. Die Tötung der Küken sei daher notwendig zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch. Elf Brütereien hatten gegen die Kreise Paderborn und Gütersloh geklagt.

Kreis Paderborn reicht Beschwerde ein

Das OVG hat damals eine Revision nicht zugelassen, allerdings kann dagegen Beschwerde eingereicht werden, notfalls beim Bundesverwaltungsgericht. Auf Veranlassung des Umweltministeriums haben der Kreis Paderborn und der Kreis Gütersloh nun genau das gemacht und zunächst Beschwerde beim OVG eingereicht. Sollte das Gericht auf die Beschwerde nicht eingehen, werde man im Zweifel bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, kündigte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) an. Das Töten „aus Gründen der Gewinnmaximierung” müsse beendet werden, erklärte er. Das Küken-Schreddern habe „gesellschaftlich und politisch keine Akzeptanz“. Die Mehrheit der Länder habe sich für ein Ende dieser Praxis ausgesprochen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der ein Verbot bisher ablehnt, solle seine „Verzögerungstaktik” aufgeben. Die anschließenden Prozesse werden Beispielcharakter für weitere Klagen haben.

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