Füttern von Wildvögeln wird mit Bußgeld geahndet

Fütterung von Wildvögeln verboten in Paderborn

Ab dem 1. Juni führt die Stadt zeitlich begrenzte Schwerpunkt-Kontrollen bezüglich des Fütterverbots von Wildvögeln in besonders betroffenen Bereichen durch. Dies sind zunächst der Riemekepark, der Padersee, die Paderquellgebiete und die Fischteiche. Die Kampagne ist auf Dauer in unregelmäßigen Kontrollintervallen angelegt.

25 Euro Bußgeld bei Fütterung von Wildvögeln

Seit Jahrzenten zeigen Verbots- und Informationsschilder sowie Presseartikel mit Hinweisen auf das Verbot keine Wirkung. Deshalb soll es nicht nur bei anfänglichen Ermahnungen bleiben. Fallen Personen wiederholt auf, sind auch entsprechende Bußgelder von 25 Euro vorgesehen. Das kontrollierende Vorgehen des städtischen Ordnungsamtes wird begleitet durch das Amt für Umweltschutz und Grünflächen mit informierenden Presseberichten sowie notwendigen Maßnahmen in den Kontrollbereichen wie zum Beispiel Änderungen in der Ausschilderung.

Futterreste ziehen Ungeziefer an

Das Füttern von Wasservögeln als auch das Füttern von Tauben ist nach der Paderborner Ortssatzung eine Ordnungswidrigkeit. Die Verschmutzung von Gewässern nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist sogar ein Straftatbestand. Die negativen Auswirkungen mit verdreckten Seen und Naherholungsflächen sind nicht nur für den Menschen unangenehm. Nicht gefressene Futterreste ziehen auch Ratten und anderes Ungeziefer an. Darüber hinaus kommt es bei viel zu großen Ansammlungen von Tieren auf kleinem Raum zu sozialem Stress mit Verletzungen und Krankheiten.

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