Polizei warnt vor Horror-Clowns in Paderborn

Horror Clown Paderborn

Ja, sie sind auch im Kreis Paderborn angekommen, die Horror-Clowns: Unbekannte verkleiden sich mit gruseligen Clown-Masken und erschrecken Passanten in der Nacht. Häufig werden sie dabei fotografiert oder stellen selbst Bilder in die sozialen Netze. Die Polizei Paderborn gibt nun in einer aktuellen Meldung Verhaltenstipps und warnt sowohl vor Fake-Posts als auch vor einer Verbreitung solcher Bilder in den sozialen Medien.

Horror Clowns Paderborn
Die Medien sind voll von Clown-Meldungen – Auf Facebook tauchen immer wieder „gefakete“ Posts auf. | Bildnachweis: Polizei Paderborn

Horror-Clowns vor allem in sozialen Medien

„Horror-Clowns“ oder „Grusel-Clowns“ haben sich über soziale Medien eingeschlichen — und bislang nur dort. Über Facebook, Whatsapp und viele andere Messanger und soziale Netzwerke verbreiten sie ihren Schrecken. In der Realität treten sie eher selten auf, auch wenn immer wieder Bilder gepostet und tausendfach geteilt werden, die Gegenteiliges behaupten. Bei der Polizei häufen sich allerdings Anfragen verängstigter Social-Media-Nutzer: Zweimal wurde die Polizei am Wochenende gerufen, weil Kinder (12 und 13 Jahre) angaben, von Clowns erschreckt worden zu sein. Ob es diese Clowns gab, konnte nicht geklärt werden. Zeugen gab es nicht. Fest steht: Beide Kinder hatten Angst — Horrormasken hatten sie allerdings nicht gesehen. Das Phänomen kannten sie durch die Medien.

Polizei: Teilt die Horror-Clown-Posts nicht!

Die Paderborner Polizei rät daher: Teilt die kursierenden Horror-Clown-Meldungen nicht über Facebook oder andere Netzwerke, sondern ruft sie die Polizei per Notruf, wenn euch solche Clowns begegnen. Dann besteht durchaus die Chance die Spaßverderber zu enttarnen und zur Verantwortung zu ziehen. Denn selbst das Erschrecken kann schon eine strafbare Körperverletzung sein. Das Landeskriminalamt NRW hat weitere Informationen und wichtige Tipps zum Thema zusammengestellt:

  • Vorausschauendes Verhalten ermöglicht euch , Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
  • Trefft ihr selbst auf eine für euch bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.
  • Auch wenn ihr keine Gefahr für euch seht, aber bedrohliche Gruppen von Personen feststellt, scheut euch nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen.
  • Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, daher gilt: Lasst euch nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte „Prank-Videos“ zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, dass ihr solche Videos nicht teilt. Kommentare in den sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz. Sie ist in allen Fällen strafbar.

Nicht jede als Horror-Clown verkleidete Person ist auch wirklich gefährlich. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im „bloßen“ Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um Halloween. Auch das bloße Erschrecken kann schon strafrechtlich relevante Konsequenzen haben, wenn sich der so Erschreckte als Folge zum Beispiel verletzt.

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